Vom 01.07.2021
Der Verein führt den Namen DIVR e. V. Dive Into Virtual Reality
Der Verein hat seinen Sitz in Dortmund. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Definition: VR ist eine computergenerierte Wirklichkeit mit Bild (3D) und in vielen Fällen auch Ton. Sie wird über Großbildleinwände, in speziellen Räumen (Cave Automatic Virtual Environment, kurz CAVE) oder über ein Head-Mounted-Display (Video- bzw. VR-Brille) übertragen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Diese Zwecke sind:
Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
Der Verein kann zum Zwecke der Auslagerung bestimmter Tätigkeitsbereiche Gesellschaften gründen, die im Sinne dieser Satzung tätig werden.
Alle Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Insbesondere sind alle Überschüsse oder etwaigen Gewinne restlos diesen Zwecken des Vereins zuzuführen.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands, den dieser mit einer Mehrheit von zwei
Dritteln seiner Mitglieder zu fassen hat, aus dem Verein ausgeschlossen werden:
Alle Mitglieder sind berechtigt, an den Einrichtungen, Leistungen und Vorteilen des Vereins teilzunehmen und haben Anspruch auf Rat und Unterstützung in allen Fragen, die in das Arbeitsgebiet des Vereins fallen. Alle Mitglieder sind an die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Organe gebunden.
die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung
die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichts
Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr, Buchführung; Erstellung eines Jahresberichts
Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen
Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern
Alljährlich soll die Hälfte der Vorstandsmitglieder neu-oder wiedergewählt werden. Der Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende sollen nicht im gleichen Jahr ausscheiden.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden
Angelegenheiten:
Diese Satzung ist mit der Eintragung in das Vereinsregister am 01.07.2019 in Kraft getreten.
-entfällt-
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Das DIVR ist ein auf nationaler Ebene agierender Verein, der sich mit den Potentialen von XR Technologien (Virtual Reality, Augmented Reality, Mischformen) auseinandersetzt. Das DIVR initiiert Veranstaltungen und Foren, um die verantwortungsvolle Implementierung von XR-Tech in der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft zu gewährleisten. Ebenso werden durch das DIVR und dessen Partner gemeinsam Projekte im XR-Bereich umgesetzt. Das DIVR agiert außerdem als Kurator von Wissen rund um das Themenfeld